Am 17. und am 24. November 2026 wird das Ausländeramt zwei Studientage organisieren, die der Zusammenarbeit zwischen der Magistratur und dem Ausländeramt sowie bestimmten Aspekten der belgischen und europäischen Asyl- und Migrationsgesetzgebung gewidmet sind. Manchen mag diese Information anekdotisch erscheinen; anderen mag sie sogar sinnvoll, wenn nicht gar positiv vorkommen.
Diese Studientage lassen jedoch aufhorchen und werfen im Hinblick auf die Gewaltenteilung und die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten, ernsthafte Fragen auf.
Das Einladungsschreiben zu dieser Fortbildung weist darauf hin, dass sich diese ausschließlich an Richter des gerichtlichen Stands richten würde. Es präzisiert, dass das Ausländeramt auf diesem Wege „alle sachdienlichen Elemente zusammentragen möchte, die es uns ermöglichen, die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen zu verbessern und effizienter zu gestalten, sowie Vorschläge an unsere politischen Entscheidungsträger zu formulieren, die sowohl von der Magistratur als auch von der Verwaltung unterstützt werden könnten“.
Sobald die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften Belgiens (O.B.F.G.) von der Organisation, den Modalitäten und dem Ziel dieser Studientage Kenntnis erlangt hatte, reagierte sie und schrieb an das Ausländeramt, dass diese Studientage uns in der vorgesehenen Form weder wünschenswert noch rechtskonform erscheinen, da diese öffentliche Behörde täglich Beklagte in Verfahren ist, die vor den Magistraten anhängig gemacht werden, denen dieser Studientag gewidmet ist.
Sowohl der allgemeine Grundsatz der Neutralität des öffentlichen Dienstes als auch die Unabhängigkeit der Magistratur widersetzen sich entschieden der Tatsache, dass eine öffentliche Verwaltung, deren Entscheidungen (insbesondere in Bezug auf Aufenthaltstitel, Visa oder Haft) Gegenstand zahlreicher Rechtsmittel sind, eine nichtöffentliche und einseitige Fortbildung für die Richter anbietet, die morgen dazu berufen sein werden, über diese Rechtsmittel zu entscheiden. Eine solche „einseitige Fortbildung“ würde zudem zumindest den Anschein der Unparteilichkeit der Richterschaft beeinträchtigen.
Unser Anliegen besteht selbstverständlich nicht darin, zu verhindern, dass eine öffentliche Verwaltung ihren Nutzern im Allgemeinen eine öffentliche Fortbildung anbietet, zu der jeder Interessierte Zugang hat. Allerdings sollte jede betroffene Partei Zugang zu einer solchen Fortbildung haben, und ihre Vertreter sollten eingeladen werden, um sich dort äußern zu können. Dies ist bei den für November 2026 vorgesehenen Studientagen keineswegs der Fall. Darüber hinaus erwähnt das Einladungsschreiben den Willen, eine „Zusammenarbeit“ zwischen dem Ausländeramt und dem gerichtlichen Stand zu verbessern und effizienter zu gestalten. Es wird jedoch niemandem entgehen, dass der Begriff „Zusammenarbeit“ in einer Demokratie offensichtlich keinen Platz in der Beziehung zwischen einer Partei eines Gerichtsverfahrens und ihrem Richter hat. Einer der zentralen Werte des Rechtsstaats ist die Wahrung der Gleichheit der Parteien vor Gericht.
Die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften Belgiens hat daher ihren entschiedenen Widerstand gegen die Abhaltung dieser Studientage zum Ausdruck gebracht. Dies war ihre Rolle und ihre Pflicht.
Im Anschluss an diesen Schritt erklärte das Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte, dass die Verbreitung des Einladungsschreibens zu diesen Studientagen angesichts der Stellung des Ausländeramts als Partei in bestimmten Gerichtsverfahren unangemessen sei. Das Kollegium erinnerte daran, dass es großen Wert auf die Unabhängigkeit der Magistratur sowie auf die damit einhergehende Unparteilichkeit legt.
Das Ausländeramt seinerseits hat bislang nicht reagiert und nicht mitgeteilt, ob es trotz der schwerwiegenden Fragen, die sie aufwerfen, an diesen Studientagen festhält.
Eine effiziente Justiz ist nicht eine Justiz, die die ausführende Gewalt hinter verschlossenen Türen zu beeinflussen versucht; es ist eine Justiz, die der ausführenden Gewalt die angemessenen und personellen Mittel zur Verfügung stellt, damit sie ihre wesentliche Aufgabe in Ruhe, innerhalb angemessener Fristen und in völliger Unabhängigkeit erfüllen kann.
Mit besten Grüßen
Jean-François Gérard
Verwalter
Marc Fyon
Präsident