Eine bedeutende Entwicklung für Rechtsanwälte im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche

Werte Kolleginnen,
Werte Kollegen,

Dieser Leitartikel soll Sie über eine bevorstehende bedeutende Änderung informieren, mit der die belgischen Anwaltskammern ihre Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche künftig wahrnehmen wollen.

Wie Sie wissen, unterliegen Rechtsanwälte teilweise dem Gesetz vom 18. Dezember 2017 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltskammern sind derzeit die gesetzlich Beauftragten, die darüber wachen, dass Rechtsanwälte ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen.

Die beiden gemeinschaftlichen Kammern sowie sämtliche Anwaltskammern des Landes stehen kurz davor, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsanwälten dabei zu helfen, diesen Pflichten nachzukommen, und um es den zuständigen gesetzlich Beauftragten, sprich der Präsidentin und dem Präsident der Anwaltskammer, zu erleichtern, deren Einhaltung zu überwachen. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Einführung einer elektronischen Plattform, auf der jeder Rechtsanwalt angemeldet sein muss. Diese Maßnahme, die eine Entscheidung der Vernunft und keine Herzensentscheidung ist, ergibt sich aus zwei wichtigen jüngsten Entwicklungen. 

  • Die erste dieser Entwicklungen steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsauftrag, den – wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben – die Financial Action Task Force (FATF), eine zwischenstaatliche Organisation zur Entwicklung und Förderung internationaler Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, im vergangenen Jahr in Belgien durchgeführt hat. Ziel dieser Prüfung war es, zu bewerten, wie die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche in unseren verschiedenen Wirtschaftssektoren (einschließlich der Anwaltschaft) angewandt werden. Im Anschluss an diese Prüfung veröffentlichte die FATF im Dezember 2025 einen umfangreichen Bericht, der verschiedene Schwächen in der Art und Weise aufzeigt, wie die belgischen Behörden die Bekämpfung der Geldwäsche angehen.

    Wenig überraschend hebt dieser Bericht insbesondere den Mangel an materiellen, finanziellen und personellen Mitteln der Justiz hervor, die für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Er enthält verschiedene Empfehlungen und fordert die belgischen Behörden auf, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die 2028 erneut von der FATF bewertet werden. Was den nichtfinanziellen Sektor im Allgemeinen (und damit die Anwaltschaft) betrifft, besteht die FATF darauf, dass die zuständigen gesetzlich Beauftragten (derzeit also die Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltskammern) die Kontrollen in den risikoreichsten Bereichen häufiger durchführen, die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen erhöhen, eine regelmäßige Nachverfolgung sicherstellen und die Vorbereitungen systematisch vereinheitlichen, um jeder Kontrolltätigkeit die dem jeweiligen Risiko angemessenen Ressourcen zuzuweisen. Die 
    Regierung hat einen Umsetzungsplan für die Empfehlungen der FATF verabschiedet und erwartet von den verschiedenen zuständigen Behörden und Personen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wir werden diese Maßnahmen im Laufe des kommenden Jahres der Regierung und im April 2028 der FATF vorlegen müssen.

  • Die zweite Entwicklung betrifft das sehr baldige Inkrafttreten einer Reihe europarechtlicher Gesetzestexte zur Bekämpfung der Geldwäsche. Diese Texte stellen die Selbstregulierung der Anwaltskammern in diesem Bereich nicht unmittelbar in Frage und erlauben es der Anwaltschaft, die ihr zuerkannte Sonderregelung zu behalten; aufgrund ihrer Schweigepflicht unterlagen und unterliegen Rechtsanwälte weiterhin den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche nur teilweise. Diese Texte stellen auch nicht unmittelbar in Frage, dass die Kontrolle der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften durch die Rechtsanwälte den Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltskammern anvertraut wird. Doch – in einer Neuerung, über die man sich gewiss nicht freuen kann – schreiben diese Texte vor, dass diese wiederum selbst der Kontrolle einer 
    unabhängigen öffentlichen Behörde unterliegen, was die Art und Weise betrifft, wie sie ihre Aufgabe gegenüber den Rechtsanwälten wahrnehmen. Dies alles unter Androhung von Sanktionen, die keineswegs symbolischer Natur sind. Mit anderen Worten: Zum ersten Mal werden die Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltskammern der Kontrolle einer öffentlichen Behörde unterliegen.

Diese beiden Entwicklungen haben sowohl die beiden gemeinschaftlichen Kammern als auch sämtliche belgische Anwaltskammern davon überzeugt, dass der Status quo keine Option ist, wenn man die berufliche Schweigepflicht der Rechtsanwälte und die Selbstregulierung der Anwaltskammern schützen will. Ausgehend von dieser Feststellung haben sie die in anderen europäischen Ländern eingeführten Systeme analysiert, insbesondere die in Luxemburg entwickelte elektronische Plattform, die es Rechtsanwälten und Anwaltskammern ermöglicht, jedes Jahr über eine genaue Analyse der Risiken zu verfügen, denen sie im Bereich der Geldwäsche ausgesetzt sind. Sie haben festgestellt, dass es gerade der Einführung dieser Plattform zu verdanken ist, dass die luxemburgischen Behörden die Selbstregulierung der Anwaltskammer Luxemburg nicht eingeschränkt haben.

Es wurde daher beschlossen, in den kommenden Monaten eine Plattform nach dem Vorbild des luxemburgischen Modells einzuführen.

In einer ersten Phase (voraussichtlich ab November 2026 bis März 2027) werden Sie sich mit dieser Plattform verbinden können, die es Ihnen ermöglicht – indem Sie freiwillig und anonym auf Fragen antworten –, je nach Rechtsgebiet zu bestimmen, ob die Akte, für die Sie konsultiert werden, in den Anwendungsbereich des Gesetzes zur Verhütung der Geldwäsche fällt oder nicht. Ist dies der Fall, ermöglicht Ihnen diese Plattform ebenfalls, die wichtigen Punkte der Risikoanalyse zu identifizieren, auf die Sie in dieser Akte achten müssen, um zu vermeiden, an einer etwaigen Geldwäscheoperation mitzuwirken. Diese erste Phase der Nutzung der Plattform soll also sehr praxisorientiert sein und Ihnen bei der Risikoanalyse helfen, die ein entscheidendes Element der uns auferlegten Pflichten für die von uns bearbeiteten und dem Geldwäschegesetz unterliegenden Akten darstellt.

In einer zweiten Phase und um der Kritik der FATF und der europäischen Behörden hinsichtlich der unzureichenden Anzahl von Kontrollen und des Fehlens verwaltungsrechtlicher Sanktionen innerhalb der Anwaltskammern bei Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche durch Rechtsanwälte zu begegnen, haben alle gemeinschaftlichen Kammern und Anwaltskammern beschlossen, eine verpflichtende Online-Kontrollplattform einzuführen, die ab 
2027 einmal jährlich alle belgischen Rechtsanwälte dazu verpflichten wird, eine Reihe von Fragen zu beantworten, mit denen der Grad der Übereinstimmung ihrer Berufsausübung mit den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche überprüft und bewertet werden kann.

Wir sind uns durchaus bewusst, dass die Einführung dieser Plattform und die mittelfristige Verpflichtung für jeden Rechtsanwalt, sie einmal jährlich zu nutzen, um eine Analyse der Risiken vorzunehmen, denen er im Bereich der Geldwäsche ausgesetzt ist, viele Gewohnheiten durcheinanderbringen und sehr wahrscheinlich Fragen aufwerfen wird. Die Entscheidungen zur Einführung dieser Plattform wurden aus der Überzeugung getroffen, dass wir, wenn wir den internationalen, europäischen und belgischen Behörden nicht verdeutlichen, dass die Anwaltskammern ihre Rolle bei der Bekämpfung der Geldwäsche aktiv wahrnehmen, künftig der Kontrolle öffentlicher Behörden sowie weitaus einschneidenderen Sanktionen und Maßnahmen unterliegen werden, die unsere Grundwerte – die berufliche Schweigepflicht des Rechtsanwalts und die Selbstregulierung der Anwaltskammern – unmittelbar beeinträchtigen könnten. Aus dieser Überzeugung heraus legen wir Ihnen heute diese wichtigen Maßnahmen vor.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 

François Masquelin
Verwaltungsratsmitglied 

Marc Fyon
Präsident

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